Dienstag, 9. Juni 2009
50 Euro Strafe für Nichtwähler? Gegenvorschlag
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Und nach einer Wahlniederlage muss ein Politiker schnell ein neues Thema setzen, um Schwung zu simulieren. So auch die SPD, die nun Stimmabgabe per Internet (Wiefelspütz) oder €50,- Strafe für nicht zur Wahl gehen fordern (Thießen). Hauptsache in den Medien und der Öffentlichkeit wird nicht über das Versagen der Partei bei der Wahl geredet.
Der Westen zitiert Thießen aus der Bild
«Wir Politiker müssen im Parlament abstimmen - das kann man auch von den Wählern bei einer Wahl verlangen. Wer nicht zu einer Wahl geht, sollte 50 Euro Strafe zahlen. Demokratie ohne Demokraten funktioniert nicht»
Gibt es eine Abstimmpflicht in den Parlamenten? Müssen die Parlamentarier auch €50,- für eine verpasste Abstimmung zahlen oder für jede Sitzung auf der sie fehlen? Nein, darüber will ich nicht nachdenken, den der entscheidende Satz ist der letzte: Demokratie ohne Demokraten funktioniert nicht. Und dieser Satz stimmt.
Eine Wahlpflicht gibt es in Deutschland auch nicht und ich denke es ist für eine Demokratie wichtig, dass man auch nicht wählen darf.
Wenn also große Teile der Bevölkerung nicht zur Wahl gehen, wird es dafür wohl Gründe geben. Einen wichtigen Grund dafür sehe ich in der Politik und diese wird von den Politikern gemacht, oder zumindest sollte das so sein.
Politiker, die sich für das interessieren, was die Wähler beschäftigt.
Parteien, die klare Programme haben und sich daran nach der Wahl halten, so dass die Wähler erkennen, dass Ihre abgegebene Stimme auch Einfluss auf die Politik nach der Wahl hat.
Es ist in meinen Augen die Aufgabe der Politik, für die Demokratie zu kämpfen, die Wahlberechtigten dazu zu motivieren, zur Wahl zu gehen. Ich halte eine drohende Strafe für eine schlechte Motivation. Wenn das jedoch das einzige ist, was den Politikern einfällt, dann sollten wir als Wähler uns doch auch einmal dazu Gedanken machen. Hier also mein Gegenvorschlag:
Die gewählten Politiker werden dafür bestraft, das die Wahlbeteiligung nicht bei 100% liegt. Sie erhalten in Zukunft nur noch den Anteil der beschlossenen Diäten, die der Wahlbeteiligung entspricht. 40% Wahlbeteiligung entsprechen demnach 40% Diäten. Die so gesparten 60% werden zum Beispiel in die politische Bildung gesteckt.

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